Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAZ Abrechnung aktuell
  3. Privatrechnung auch ohne Stempel und Unterschrift gültig

AbrechnungsorganisationPrivatrechnung auch ohne Stempel und Unterschrift gültig

Abo-Inhalt18.11.202210169 Min. LesedauerVon mitgeteilt von Isabel Baumann, Mülsen

| Noch immer gibt es Zahnärzte, die ihre Privatrechnungen mit Stempel und Unterschrift versehen. Dabei ist das längst nicht mehr erforderlich und kann Ihnen sogar zum Nachteil gereichen. |

Versicherung_Taschenrechner_Stift_43053557-CS.jpg (Bild: ©Pixelot - stock.adobe.com)
Bild: ©Pixelot - stock.adobe.com

Eine Privatrechnung erfordert weder Stempel noch Unterschrift des Zahnarztes. Sowohl in § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz als auch in § 10 GOZ ist geregelt, welche Angaben eine Rechnung zwingend enthalten muss. Weder Stempel noch Unterschrift sind dort genannt. Demnach kann darauf verzichtet werden.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAZ 12/2022, S. 2 · ID: 48739214

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte