Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAZ Abrechnung aktuell
  3. GOZ-/GOÄ-Honorarklagen nur noch vor den Landgerichten – Folgen für Zahnarztpraxen

PrivatliquidationGOZ-/GOÄ-Honorarklagen nur noch vor den Landgerichten – Folgen für Zahnarztpraxen

Abo-Inhalt29.01.20264 Min. LesedauerVon RAin, FAin für Medizinrecht Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg, dr-schroeder.com

Seit dem 01.01.2026 sind die Landgerichte für alle Streitigkeiten aus Heilbehandlungen (Honorar, Behandlungsfehler etc.) zuständig. Das gilt unabhängig vom Streitwert. Bislang waren die Landgerichte streitwertabhängig erst dann zuständig, wenn die 5.000-Euro Forderungsgrenze überschritten wurde. Die Neuregelung bedeutet auch für Zahnärzte vor allem deutlich höhere Kosten – denn vor den Landgerichten herrscht Anwaltszwang. D. h., dass zwingend ein Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt werden muss. Doch die Neuregelung hat noch weitere Folgen.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAZ 2/2026, S. 15 · ID: 50682807

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte