FAL/FTLFunktionstherapie mit therapeutischen Aufbauten beim GKV-Patienten – ein Beispiel
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten als Sachleistungen zahnärztliche Versorgungen, die begrenzt sind. Dabei zählt nicht die zahnmedizinische Notwendigkeit, sondern nur die Vorgabe der jeweiligen Richtlinie. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf einer Funktionstherapie mit begrenzter Sachleistung an einem Beispiel.
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AUSGABE: AAZ 3/2026, S. 9 · ID: 50697223
