VisitenBesuche bei Pflegebedürftigen nach BEMA und GOZ – Abrechnung mit Kooperationsvertrag
| Viele Pflegeheime sind an einer regelmäßigen und verlässlichen zahnärztlichen Betreuung ihrer Bewohner interessiert. Ein erster Schritt ist in diesem Zusammenhang die Vereinbarung regelmäßiger Behandlungszeiten (zu den berechnungsfähigen Besuchsleistungen vgl. AAZ 04/2023, Seite 7 ff.). Ein größeres Maß an Planbarkeit und damit auch ein auf Dauer geringerer Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand wird durch einen Kooperationsvertrag erzielt. Wie ein solcher umzusetzen ist und wie erbrachte Leistungen abzurechnen sind, erläutert dieser Beitrag. |
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AUSGABE: AAZ 5/2023, S. 4 · ID: 49328199
