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G-BAVerordnungen von Krankenfahrten: Änderungen der Richtlinie

Abo-Inhalt03.03.20233117 Min. LesedauerVon RAin, FAin MedizinR und SozialR Babette Christophers LL.M., Münster

| Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Ärzte und Psychotherapeuten Krankenfahrten, Krankentransporte und Rettungsfahrten verordnen, wenn der Patient stationär oder ambulant behandelt werden soll. Näheres hierzu regelt die Krankentransportrichtlinie (KT-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA; online unter iww.de/s7681), die mit Wirkung zum 11.01.2023 geändert worden ist. In diesem Beitrag werden die Voraussetzungen für die Verordnung von Krankenfahrten erläutert. |

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AUSGABE: AAA 3/2023, S. 15 · ID: 49209249

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