EBM 2022Neue Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende
| Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 15.12.2021 eine Regelung aus dem Transplantationsgesetz (TPG) umgesetzt. Es geht um die Abrechnung der Beratung über Organ- und Gewebespenden durch Hausärzte sowie Kinder- und Jugendmediziner, die ab dem 01.03.2022 möglich wird. |
Extrabudgetäre Vergütung für Beratung zur Organ- und Gewebespende
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AUSGABE: AAA 1/2022, S. 6 · ID: 47900228