Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAA Abrechnung aktuell
  3. Nr. 383A statt Nr. 245A: Gestutzte GOÄ-Hygienepauschale gilt bis zum 31.03.2022

Jan. 2022

CoronapandemieNr. 383A statt Nr. 245A: Gestutzte GOÄ-Hygienepauschale gilt bis zum 31.03.2022

Abo-Inhalt21.12.20211470 Min. Lesedauer IWW

| Die Abrechnung einer Hygienepauschale bei Privatpatienten zur Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie bleibt auch im ersten Quartal 2022 möglich. Die Kostenträger haben allerdings dafür gesorgt, dass der Betrag dieser Pauschale deutlich auf 4,02 Euro je persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) reduziert wird (weitere Informationen bei der Bundesärztekammer [BÄK] online unter iww.de/s5444). Auch die coronabedingte Hygienepauschale für Durchgangsärzte nach der UV-GOÄ wurde bis zum 31.03.2022 verlängert. |

Seit dem 01.01.2022 Nr. 383 GOÄ analog ansetzen

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAA 1/2022, S. 1 · ID: 47905543

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022

Digitalisierung

EBM-Nrn. 01648, 01647 und 01431 für das Befüllen der ePA

AAA
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite 3
21.12.2021
1381 Min. Lesedauer

Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom haben zwar erst 0,5 Prozent der Befragten eine elektronische Patientenakte (ePA) in Gebrauch. Allerdings möchten immerhin 76 Prozent der Bevölkerung die ePA nutzen (

EBM 2022

Neue EBM-Ziffern für Patienten mit Herzinsuffizienz

AAA
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite 4
23.12.2021
1423 Min. Lesedauer

Seit dem 01.01.2022 stehen neue Abrechnungspositionen für die Behandlung von Patienten mit Herzinsuffizienz zur Verfügung. Diese neuen EBM-Ziffern, die vom Bewertungsausschuss am 15.12.2021 beschlossen wurden, sind auch für Hausärzte ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte