Leserforum RechtOrganspende-Beratung nach EBM-Nr. 01480: Was geschieht, wenn ein anderer Arzt diese Position bereits abgerechnet hat?
Frage: „Wie ist es, wenn die EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende bereits von einem anderen Hausarzt abgerechnet wurde, unsere Praxis das nicht erfährt und vor Ablauf des Zeitraums von zwei Jahren ebenfalls abrechnet? Droht dann irgendwann ein Regress?“
Antwort: „Wenn der Arzt den obligaten Leistungsinhalt erbracht hat, also der persönliche Arzt-Patienten Kontakt (APK) stattgefunden hat und die Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a Transplantationsgesetz (TPG) erfolgte, dann dürfte hier kein Regress drohen. Der Arzt weiß ohne Weiteres nicht, was seine Kollegen in einer anderen Praxis abgerechnet haben. Dies kann ihm nicht zum Nachteil gereichen.
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AUSGABE: AAA 3/2026, S. 2 · ID: 50771021


