SchutzimpfungenImpfstoffe zulasten der GKV richtig bestellen und verordnen
Der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist zu entnehmen, welche Impfungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet und seitens der Apotheken abgegeben werden können. Es handelt sich dabei um sogenannte Pflichtleistungen der GKV. Impfstoffe sind in der Regel als Sprechstundenbedarf (SSB) über die Apotheke zu beziehen.
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AUSGABE: AAA 3/2026, S. 12 · ID: 50707767



