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RefresherHonorare variabel gestalten, Steigerungssätze in der GOÄ sinnvoll nutzen

Abo-Inhalt22.04.20225032 Min. LesedauerVon Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Im Gegensatz zum EBM, der auf Festpreisen basiert, offeriert die derzeit gültige GOÄ die Möglichkeit, Honorare durch Anwendung von Steigerungssätzen variabel zu gestalten. Leider wird diese Möglichkeit, insbesondere im Rahmen der niedergelassenen Praxis, oft seit Jahrzehnten nicht genutzt. Dabei ist es mit relativ wenig zusätzlichem Aufwand möglich, die in § 5 GOÄ beschriebene Gebührenspanne vorteilhaft zu nutzen. In der Praxis ist nach wie vor ein Festhalten an den starren Multiplikatoren der „Regelsätze“ (2,3-/1,8-/1,15-fach) festzustellen, was eigentlich nicht Intention der Vorgaben des Gesetzgebers für einen Gebührenrahmen sein kann. Vielmehr sollte damit tatsächlich auch ein Gestaltungsspielraum eröffnet werden. |

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AUSGABE: AAA 5/2022, S. 9 · ID: 48220446

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