PostbeamtenkrankenkasseSonderfall PBeaKK: Spezial-Faktoren, unbudgetierte Leistungen – was gilt wann?
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) wird zwar nach dem EBM auch über die KV abgerechnet, ist jedoch keine Kasse der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dennoch sind die Leistungen weitgehend vergleichbar. Der Unterschied liegt in der fehlenden Budgetierung hinsichtlich Arzneimittel- und Heilmittelverordnungen. Zu den schätzungsweise rund 270.000 Mitgliedern der PBeaKK kommen noch knapp 70.000 familienverischerte Angehörige.
Inhaltsverzeichnis
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 1/2026, S. 5 · ID: 50661408