TSVG-FälleHausarztvermittlungsfälle ab dem 24. Tag: Mögliche Begründungsbeispiele für Nr. 03008
| Seit dem 01.01.2023 gelten für die TSVG-Fälle auch neue Vorgaben beim Handling und bei der Abrechnung der Hausarztvermittlungsfälle (siehe AAA 01/2023, Seite 3 und AAA 02/2023, Seite 4). Abgesehen von einem höheren Vermittlungszuschlag (EBM-Nr. 03008/04008) sind die möglichen Zeiträume, in denen der vermittelte Facharzttermin liegen kann, deutlich verlängert worden. Dabei ist ggf. eine medizinische Begründung erforderlich. |
Zeitraum für Hausarztvermittlungsfall von 4 auf 35 Tage verlängert
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AUSGABE: AAA 3/2023, S. 3 · ID: 49199493