COVID-19-SonderregelungenGOÄ-Hygienepauschale bis 30.09.2021 verlängert – Sonderregelung zu Nr. 3 GOÄ fällt weg
| Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger haben den Geltungszeitraum der Abrechnungsempfehlungen für die Erfüllung aufwendiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Coronapandemie erneut verlängert. Die Berechnung der Nr. 245 GOÄ analog ist nunmehr befristet bis zum 30.09.2021 möglich. Die Abrechnung erfolgt weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,41 Euro. Die Mehrfachabrechnung der Nr. 3 GOÄ endet hingegen. |
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AUSGABE: AAA 7/2021, S. 10 · ID: 47479131