RefresherDurchblick bei den Laborkennnummern behalten
| Damit Laboruntersuchungen bei bestimmten Untersuchungsindikationen oder bei klar definierten Erkrankungen nicht aus Kostengründen vermieden werden, gibt es seit vielen Jahren die sogenannte Kennnummern-Regelung. Mit deren Hilfe werden einzelne Laboranalysen nicht für die Berechnung des arztpraxisspezifischen Fallwerts berücksichtigt (siehe „So funktioniert der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor“, AAA 01/2023, Seite 7). Dieser Beitrag zeigt, wie die Kennnummern zur Sicherung des „Laborbonus“ beitragen. |
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AUSGABE: AAA 3/2023, S. 7 · ID: 49103099