COVID-19-SonderregelungenCorona-Update: Diese Ausnahmen für Vertragsärzte gelten im Quartal I/2022
| Wegen der aktuellen Inzidenz-Entwicklung haben der Bewertungsausschuss und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nahezu alle mit der Coronapandemie in Verbindung stehenden Sonderregelungen verlängert. Dies betrifft insbesondere die gelockerten Bedingungen bei der Abrechnung der Chronikerpauschale nach den EBM-Nrn. 03221/04221 sowie die Abrechnung der Nr. 01434 für telefonische Beratungen ohne Anrechnung auf das Gesprächsbudget für die Nrn. 03230/04230. |
Chronikerpauschale weiterhin ohne zwei persönliche APK möglich
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AUSGABE: AAA 1/2022, S. 2 · ID: 47899830

