Grobe AmtspflichtverletzungWenn der ehrenamtliche Richter lacht und die Vorsitzende Richterin keinen Blickkontakt hält
| Ein einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters ist keine grobe Pflichtverletzung. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 4/2023, S. 66 · ID: 49254394
