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AblehnungsgesuchIst ein lebhafter Richter befangen?

04.02.20262 Min. LesedauerVon RA Detlef Burhoff, RiOLG a. D., Leer/Augsburg

Unsachliches Verhalten eines Richters kann einen Befangenheitsgrund darstellen, wenn es den Schluss auf eine Voreingenommenheit gegenüber einer Partei nahelegt. Mit Worten drückt der Richter seine Wertung aus, die eng mit der Sprache verbunden ist. Die Möglichkeit einer zurückhaltenderen Ausdrucksweise genügt zur Beanstandung nicht, denn die Sprache kann dem Richter nur in gewissen Grenzen durch andere vorgegeben werden (OLG München 26.9.25, 19 U 2796/24 e, Abruf-Nr. 250690).

Der vorsitzende Richter hat bei einer hitzigen Diskussion der Prozessbevollmächtigten mit der flachen Hand auf den Tisch geschlagen und die Beklagte und Beklagtenvertreterin energisch auf ihre (standesrechtlichen) Pflichten hingewiesen. Anschließend unterbrach er die Verhandlung für einige Minuten, damit beide ihre Unterlagen ordnen und sachgerecht auf die sich aufdrängenden Fragen des Gerichts antworten können. Dagegen richtete sich das Ablehnungsgesuch.

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AUSGABE: AK 2/2026, S. 23 · ID: 50688887

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