UrlaubWann beginnt die dreijährige Verjährungsfrist beim Thema Urlaub?
| Der gesetzliche Anspruch eines ArbN auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der ArbG den ArbN über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der ArbN den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AA 2/2023, S. 26 · ID: 49016635
