AGGKündigung ohne Zustimmung des Integrationsamts = Benachteiligung wegen Behinderung?
| Der Verstoß des ArbG gegen Vorschriften, die Verfahrens- oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die vom ArbG widerlegbare Vermutung begründen, dass die Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Dies kann der Fall sein, wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den ArbG der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 2/2023, S. 23 · ID: 49016679
