DatenschutzKein Widerspruchsrecht gegen Einsicht des Betriebsrats in Bruttolohnlisten
| Art. 18 Abs. 1 lit. d, Art. 21 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 lit. e und f DSGVO begründen kein Widerspruchsrecht des ArbN gegen die mit der Einsichtnahme des Betriebsrats in Listen über die Bruttolöhne und -gehälter verbundene Datenverarbeitung. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 11/2025, S. 187 · ID: 50596307