MindestlohnMindestlohn ab 2026 – Was ist zu beachten?
| Nach dem einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.6.25 soll der Mindestlohn ab 1.1.26 auf 13,90 EUR/Std. und ab 1.1.27 auf 14,60 EUR/Std. brutto steigen. Die entsprechende 5. Mindestlohn-AnpassungsVO wurde vom Bundeskabinett am 29.10.25 beschlossen und tritt nach Verkündung im BGBl in Kraft. Was ist in der Praxis zu beachten? |
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AUSGABE: AA 11/2025, S. 195 · ID: 50596479

