PersönlichkeitsrechtEin Gespräch unter ArbG: Wenn der alte ArbG dem Neuen etwas über die ArbN sagen will
| Eine ArbN kann ein berechtigtes Interesse daran haben, dass ihr bisheriger ArbG bestimmte Behauptungen nicht gegenüber einem Folge-ArbG äußert – auch wenn deren Wahrheitsgehalt unterstellt wird. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 11/2022, S. 191 · ID: 48667246