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Einstweiliges VerfügungsverfahrenSexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst und ihre Folgen

Abo-Inhalt26.10.20229674 Min. Lesedauer IWW

| Ist bei einem behördlichen Ermittlungsverfahren eine Zeugin zu vernehmen, die nach den gegen einen Beamten erhobenen Vorwürfen Opfer dieses Beamten geworden sein soll, droht eine „Wahrheitsgefährdung“. Diese rechtfertigt dessen Ausschluss von der Teilnahme an der Vernehmung. |

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AUSGABE: AA 11/2022, S. 185 · ID: 48663748

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