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BefristungKompetenzförderung begründet Befristung

Abo-Inhalt26.10.20229699 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Die Zulässigkeit der Befristung des Arbeitsvertrags mit wissenschaftlichem oder künstlerischem Personal setzt neben der Einhaltung einer Höchstbefristungsdauer voraus, dass die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation erfolgt. Das ist der Fall, wenn mit der befristeten Tätigkeit eine wissenschaftliche/künstlerische Kompetenz gefördert wird, die in irgendeiner Form zu einer beruflichen Karriere auch außerhalb der Hochschule befähigt. |

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AUSGABE: AA 11/2022, S. 188 · ID: 48666798

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