BeamtenrechtBesser nicht dienstliche Anordnungen verweigern!
| Weigert sich eine Beamtin, dienstliche Anordnungen bezüglich der Coronapandemie umzusetzen, kann sie aus dem Dienst entfernt werden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 11/2022, S. 190 · ID: 48667240