Auflösung des ArbeitsverhältnissesWenn das Arbeitsverhältnis wegen Unzumutbarkeit nicht mehr fortgesetzt werden kann
Abo-Inhalt07.10.20258 Min. Lesedauer IWW
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LAG Köln
| Missbraucht ein Geschäftsführer seine Machtstellung, um private Belange durchzusetzen, liegt darin ein Grund für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 10/2025, S. 167 · ID: 50554757