Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. ZP Zahnarztpraxis professionell
  3. Pfand für Behandlungstermine?

TermintreuePfand für Behandlungstermine?

Abo-Inhalt03.01.202456 Min. LesedauerVon RAin, FA MedizinR Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg
  • Beitrag „Wie weit muss der „Lph 5-Planer“ die Vorleistung des bis „Lph 4-Planers“ überprüfen?“, pbp.iww.de → Abruf-Nr. 49733636
  • Leserforum „Wer muss dem ausführenden Unternehmen die Pläne übergeben?“. PBP 6/2024, Seite 24 → Abruf-Nr. 50028633

| Ausgefallene Termine sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Denn oft genug gelingt es nicht, sie kurzfristig neu zu vergeben. Insofern gab und gibt es viele Ideen, die Termintreue zu erhöhen. Es gibt Praxen, die einen Pfand, beispielsweise eine Zahlung in Höhe von 50 Euro, verlangen. Diese Summe wird zurückgezahlt, wenn ein vereinbarter Termin wahrgenommen wurde. Was zunächst ungewöhnlich oder gar befremdlich sein mag, reiht sich in die Diskussion über Ausfallhonorare und Ausfallgebühren ein. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: ZP 1/2024, S. 6 · ID: 49670698

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte