VertragszahnarztrechtHeranziehung zum zahnärztlichen Notfalldienst bei Zweigpraxis
| Ein mehrere Praxen betreibender Zahnarzt darf grundsätzlich verpflichtet werden, für jede seiner Praxen gesondert am zahnärztlichen Notdienst teilzunehmen, was eine Befreiung im Einzelfall wegen unzumutbarer Belastung durch die mehrfache Heranziehung nicht ausschließt, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit Urteil 03.09.2024 (Az. 13 A 2243/21). |
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AUSGABE: ZP 6/2025, S. 5 · ID: 50412052