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RückzahlungsvereinbarungSo vereinbaren Sie wirksam die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten Ihrer Mitarbeiter

Abo-Inhalt12.06.2025112 Min. LesedauerVon Dr. Guido Mareck, Direktor am Arbeitsgericht Dortmund

| Praxismitarbeiter und ggf. auch angestellte Zahnärzte sollen sich fort- und weiterbilden, um mit ihrem Wissen auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Hiervon profitiert auch der Praxisinhaber. Aber was ist mit den Kosten? Eine Fortbildung kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Und dann ist der Mitarbeiter vielleicht nach einigen Monaten mit dem ganzen Wissen weg – und der nächste Arbeitgeber profitiert. Der Beitrag zeigt, wie sich Praxisinhaber mit einer Rückzahlungsvereinbarung absichern können. |

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AUSGABE: ZP 6/2025, S. 13 · ID: 50365371

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