SchriftformerfordernisWenn das Testament Zeichen und einen Adressaufkleber enthält …
| Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt entschieden: Ein handschriftliches Testament ist formunwirksam, wenn der Bedachte durch einen maschinenschriftlichen Adressaufkleber benannt werden soll. |
Ungewöhnliche Gestaltung einer vermeintlichen letztwilligen Verfügung
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: WCR 4/2025, S. 0 · ID: 50351631