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WCRWebContent Recht

SchriftformerfordernisWenn das Testament Zeichen und einen Adressaufkleber enthält …

Abo-Inhalt18.03.20251 Min. Lesedauer IWW

| Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt entschieden: Ein handschriftliches Testament ist formunwirksam, wenn der Bedachte durch einen maschinenschriftlichen Adressaufkleber benannt werden soll. |

Ungewöhnliche Gestaltung einer vermeintlichen letztwilligen Verfügung

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AUSGABE: WCR 4/2025, S. 0 · ID: 50351631

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