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Eheähnliche GemeinschaftOffene Ganztagsschule: Partner ohne Elternstatus müssen keine Beiträge zahlen

Abo-Inhalt18.03.20251 Min. Lesedauer IWW

| Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW erklärte eine Regelung einer Elternbeitragssatzung einer Gemeinde für unwirksam. Diese verpflichtete Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eltern- oder Erziehungsstatus, Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) zu zahlen. |

Das verlangte die Gemeinde

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AUSGABE: WCR 4/2025, S. 0 · ID: 50351589

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