Eheähnliche GemeinschaftOffene Ganztagsschule: Partner ohne Elternstatus müssen keine Beiträge zahlen
| Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW erklärte eine Regelung einer Elternbeitragssatzung einer Gemeinde für unwirksam. Diese verpflichtete Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eltern- oder Erziehungsstatus, Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) zu zahlen. |
Das verlangte die Gemeinde
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AUSGABE: WCR 4/2025, S. 0 · ID: 50351589