Honorarordnung für Architekten und IngenieureIst ein Ententeich ein Ingenieurbauwerk?
| Kann das Honorar für Planungsaufträge für Baumaßnahmen und Anlagen, die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht beschrieben sind, frei vereinbart werden? Gilt die HOAI dann nicht? Antworten hierzu lieferte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 4/2025, S. 0 · ID: 50351614