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Maklervollmacht/MaklervertragWiderruf der Maklervollmacht oder Kündigung des Maklervertrags: Was in den Fällen gilt

Abo-Inhalt15.01.20252132 Min. Lesedauer IWW

| Es kommt immer wieder vor, dass ein Kunde den Maklervertrag kündigt, ohne zugleich die Maklervollmacht zu widerrufen. Oder umgekehrt: Der Kunde widerruft die Maklervollmacht, ohne den Maklervertrag zu kündigen. Ein Leser möchte wissen: Genügt es, nur den Maklervertrag zu kündigen oder nur die Vollmacht zu widerrufen? Welche Konsequenzen ergeben sich in beiden Fällen für den Makler? VVP klärt auf. |

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AUSGABE: VVP 2/2025, S. 7 · ID: 50279928

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2025

Kfz-Versicherung/Verdienstausfallschaden

BGH: Subjektbezogener Schadenbegriff auch für Vertrauen des Geschädigten in ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit

VVP
Nachricht
Abo-Inhalt
Seite 2
16.01.2025
2228 Min. Lesedauer

Der VI. Senat des BGH wendet im Hinblick auf den Verdienstausfallschaden nach einem Verkehrsunfall die Grundsätze des subjektbezogenen Schadenbegriffs auch konsequent auf das Vertrauen des Geschädigten in die Richtigkeit der ärztlichen ...

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