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Maklerwechsel/CourtageMaklerwechsel: Das geschieht mit Bestandscourtagen und so müssen sich Versicherer verhalten

Abo-Inhalt30.06.20256678 Min. Lesedauer IWW

| Immer wieder stellt sich Versicherungsmaklern die Frage, wie die jeweilige Situation zu beurteilen ist, wenn auf einmal ein anderer Vermittler für einen seiner Bestandskunden tätig wird. Darf er das aus wettbewerbsrechtlicher Sicht so ohne Weiteres? Was geschieht mit der Bestandscourtage? Wie müssen sich Versicherer verhalten? In diesem Zusammenhang hat VVP folgende Frage eines Maklers erreicht: |

AdobeStock_1363578982_Topnews_KI-generiert.jpg (Bild: © Pete - stock.adobe.com / KI-generiert)
Bild: © Pete - stock.adobe.com / KI-generiert

Frage: Für einen meiner Bestandskunden beantragt ein Fremdmakler für einen Sachversicherungsvertrag die Verkürzung der ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat mit anschließender Vertragsaufhebung. Die Gesellschaft akzeptiert den Antrag und beendet den Vertrag entsprechend vorzeitig. Die Gesellschaft hat mich als Ursprungsmakler zuvor nicht gefragt, ob ich mit dieser Vorgehensweise einverstanden bin und den Vertrag freigebe. Wie ich später herausgefunden habe, stimmten das Datum des Maklermandats mit dem Fremdmakler mit dem Datum des Kündigungsschreibens überein.

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AUSGABE: VVP 8/2025, S. 3 · ID: 50444843

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