Betriebsräume/BetriebsausgabenBei Überlassung von Räumlichkeiten an Vermittler-GmbH & Co. KG besteht Steuerrisiko
| Immer wieder überlassen Vermittler Teile des eigentlich privaten Einfamilienhauses ihrer Vermittler-GmbH & Co. KG zur Nutzung. Auf den ersten Blick ein lukrativer Schachzug. Denn die Aufwendungen für die Räume sind als Sonderbetriebsausgabe abzugsfähig. Doch mit der späteren Umnutzung oder Veräußerung der Räume kehrt sich der Steuervorteil um. VVP macht Sie mit den Einzelheiten vertraut. |
Vermittler-GmbH & Co. KG ist im Wohnhaus des Vermittlers angesiedelt
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AUSGABE: VVP 2/2025, S. 10 · ID: 50275175