Maklerrecht/MaklerstatusWelche Auswirkung hat die Bezeichnung Handels- oder Versicherungsmakler in Dokumenten?
| In manchen Vertragsdokumenten und Formularen, etwa in Courtage- zusagen oder Vermittlerfragebögen, wird anstelle des Begriffs „Versicherungsmakler“ der Begriff „Handelsmakler“ aufgeführt. Hat diese unterschiedliche Begrifflichkeit für die Betroffenen irgendeine rechtliche Relevanz? Zu dieser Frage hat VVP die Frage eines Maklers erreicht. |
Inhaltsverzeichnis
- Handels- und Versicherungsmakler sind gesetzlich definiert
- Kein Wahlrecht des Maklers
- VVG ist für Versicherungsmakler stets vorrangig
- Versicherungsmakler parteiisch – Handelsmakler neutral
- Auftreten und Tätigkeit begründen Versicherungsmakler-Status
- Keine Auswirkungen bei „falscher“ Bezeichnung
- „Alte-Hasen-Regelung“ greift nicht
- Konsequenzen für die Praxis
Frage: Immer wieder werde ich mit dem Begriff des Handelsmaklers gemäß § 93 HGB konfrontiert, wenn ich mit Versicherungsgesellschaften neue Geschäftsverbindungen aufnehme. Es finden sich in manchen Courtagezusagen bzw. -vereinbarungen diesbezügliche Formulierungen, aber auch in manchen Fragebögen zur Selbstauskunft. So enthielt z. B. ein Fragebogen eines Versicherers unterhalb der Überschrift „Zusatzinformationen Vermittler-Art/Rechtsform“ u. a. die alternative Ankreuzmöglichkeit:
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AUSGABE: VVP 7/2023, S. 3 · ID: 49499182
