UrlaubVerfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen
| Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn Sie als Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt haben, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folgt aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG, so das BAG. |
Das BAG unterscheidet zwischen Arbeitsunfähigkeit im ganzen Urlaubsjahr und teilweiser Arbeitsunfähigkeit:
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AUSGABE: VVP 2/2023, S. 2 · ID: 49008861