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PensionszusagePensionszusage unter Vorbehalt: Verbot der Pensionsrückstellung?

10.05.20234569 Min. Lesedauer IWW

| Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, nach dem die Anwartschaft gemindert oder entzogen werden kann, sind die Voraussetzungen des § 6a EStG nicht erfüllt. Deswegen führt ein derartiger Vorbehalt in der Anwartschaftsphase grundsätzlich zum Verbot der steuerlichen Pensionsrückstellung. Das hat der BFH entschieden. |

Hintergrund | Nach § 6a Abs. 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung nur gebildet werden, wenn der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat. Die Pensionszusage darf keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsehen und keinen Vorbehalt enthalten, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann.

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AUSGABE: VVP 6/2023, S. 3 · ID: 49321315

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