BuchauszugOLG München präzisiert Umfang des Buchaus- zuganspruchs eines Versicherungsvertreters
| Das OLG München hat einige Klarstellungen zum Umfang des Anspruchs des Versicherungsvertreters auf Buchauszug nach § 87c HGB getroffen. Da über die einzelnen Auskunftsansprüche wiederholt gestritten wird, ist die Entscheidung sehr zu begrüßen und stärkt die Rechte des Vertreters. |
OLG nennt zusätzliche Auskunftspunkte bei Personenversicherungen
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AUSGABE: VVP 4/2025, S. 5 · ID: 50308406