BuchauszugOLG München konkretisiert Anspruch des Versicherungsvertreters auf erweiterten Buchauszug
| Das OLG München hat die Rechte von Versicherungsvertretern bei der Geltendmachung eines erweiterten Buchauszugs und ergänzenden Auskunftsanspruchs gestärkt. Im Streit um die Erfüllung dieser Ansprüche nach Vertragsende entschied das OLG, dass der Versicherer umfassende Informationen bereitstellen muss, die es dem Vertreter ermöglichen, seine Provisionsansprüche zu überprüfen und entsprechende Abrechnungen sachgerecht zu kontrollieren. |
Diese Angaben muss ein erweiterter Buchauszug umfassen
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AUSGABE: VVP 7/2025, S. 5 · ID: 50420992