BerufsunfähigkeitsversicherungLG Berlin zur Fälligkeit und Reichweite der Mitwirkungspflicht des VN in der BU-Leistungsprüfung
| Beansprucht der VN Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit er an der Leistungsprüfung mitwirken muss. Verweigert er die Mitwirkung zu Unrecht, werden seine Ansprüche nicht fällig mit der Folge, dass der Versicherer nicht leisten muss. Demgegenüber kann ein rechtswidriges Mitwirkungsverlangen des Versicherers zur sofortigen Fälligkeit der beanspruchten Leistungen führen. Das hat nun das LG Berlin in einem bemerkenswerten Urteil entschieden. VVP stellt Ihnen das Urteil vor. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VVP 8/2022, S. 21 · ID: 48414713