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LebensversicherungWann werden Leistungen aus einer Risikolebensversicherung fällig?

Abo-Inhalt03.08.20235140 Min. LesedauerVon RA Dr. Martin Riemer, Brühl/Rheinland und stud.jur. Janine Jakobi (Uni Köln)

| Eine Risikolebensversicherung dient dem Zweck, im Todesfall die Hinterbliebenen abzusichern. Sinnvoll ist dies z. B. bei einem noch offenen Immobilienkredit, oder wenn der VN den Hauptanteil zum Familieneinkommen beisteuert. Wurde keine Person als Begünstigte der Risikolebensversicherung im Versicherungsvertrag eingesetzt, werden die Erben mit dem Todesfall bezugsberechtigt. |

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AUSGABE: VK 8/2023, S. 135 · ID: 49413618

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