LohnabrechnungGehaltsabrechnung als rein elektronisches Dokument ist zulässig
| Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen. Diese Verpflichtung kann er auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt (BAG, Urteil vom 28.01.2025, Az. 9 AZR 48/24, Abruf-Nr. 246121). |
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AUSGABE: VVP 4/2025, S. 4 · ID: 50310758