Tippgeber/UmsatzsteuerDiese Tippgeber sind umsatzsteuerbefreit, diese sind umsatzsteuerpflichtig
| Versicherungsvermittler kooperieren gelegentlich mit Tippgebern bzw. betätigen sich neben der Vermittlung von Versicherungsverträgen selbst als Tippgeber. So vermitteln sie Kundenkontakte an Vermittlerkollegen, die in manchen Versicherungssparten spezialisierter sind als sie selbst, oder stellen Kundenkontakte über einen Link auf ihrer Homepage an einen Versicherer her. Damit stellt sich die Frage: Wie ist die jeweilige Kontaktvermittlung umsatzsteuerlich zu werten? Wie ist es, wenn der Tippgeber kein Versicherungsvermittler ist? Fragen über Fragen, die VVP beantwortet. |
Inhaltsverzeichnis
- Grundsätzliches zum Tippgeber
- Umsatzsteuerbefreiung für Versicherungsvermittler
- Versicherungsvermittler als Tippgeber und die Umsatzsteuer
- Nicht-Versicherungsvermittler und die Umsatzsteuer
- Versicherungsberater als Tippgeber
- Betreiber von Vergleichsrechnern und Leadgenerierung
- „ClickOut“ von Makler-Website auf Website des Versicherers
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VVP 5/2024, S. 7 · ID: 47913085
