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Tippgeber/UmsatzsteuerDiese Tippgeber sind umsatzsteuerbefreit, diese sind umsatzsteuerpflichtig

Top-BeitragAbo-Inhalt26.03.2024379 Min. Lesedauer IWW

| Versicherungsvermittler kooperieren gelegentlich mit Tippgebern bzw. betätigen sich neben der Vermittlung von Versicherungsverträgen selbst als Tippgeber. So vermitteln sie Kundenkontakte an Vermittlerkollegen, die in manchen Versicherungssparten spezialisierter sind als sie selbst, oder stellen Kundenkontakte über einen Link auf ihrer Homepage an einen Versicherer her. Damit stellt sich die Frage: Wie ist die jeweilige Kontaktvermittlung umsatzsteuerlich zu werten? Wie ist es, wenn der Tippgeber kein Versicherungsvermittler ist? Fragen über Fragen, die VVP beantwortet. |

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AUSGABE: VVP 5/2024, S. 7 · ID: 47913085

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