SonderzahlungenDie neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro sind steuer- und beitragsfrei möglich
| Arbeitnehmer sind durch die anhaltend hohe Inflation weiterhin stark belastet. Um sie zu unterstützen, wurde durch § 3 Nr. 11c EStG eine einfache und unbürokratische Möglichkeit für eine Inflationsausgleichsprämie geschaffen. Vermittlerbetriebe haben so die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 bis zu 3.000 Euro vollkommen frei von Steuern und Sozialabgaben zu gewähren. VVP stellt Ihnen die Details der Inflationsausgleichsprämie vor. |
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AUSGABE: VVP 12/2022, S. 13 · ID: 48689136