MaklerhaftungBei arglistiger Obliegenheitsverletzung durch den Makler ist Versicherer leistungsfrei
| Leitet der Versicherungsmakler im Rahmen einer Schadenregulierung richtige Angaben seines Kunden falsch an den Versicherer weiter und stellt dies anschließend trotz Bitte seines Kunden nicht unverzüglich richtig, ist der Versicherer wegen arglistiger Obliegenheitsverletzung leistungsfrei. Denn das arglistige Aufrechterhalten eines Irrtums des Versicherers muss dem Maklerkunden/VN zugerechnet werden. Das entschied das OLG Frankfurt am Main – mit haftungsrechtlichen Folgen für den Makler. |
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AUSGABE: VVP 8/2023, S. 3 · ID: 49583775