MaklerhaftungBei arglistiger Obliegenheitsverletzung durch den Makler ist Versicherer leistungsfrei
| Leitet der Versicherungsmakler im Rahmen einer Schadenregulierung richtige Angaben seines Kunden falsch an den VR weiter und stellt dies anschließend trotz Bitte seines Kunden nicht unverzüglich richtig, ist der VR wegen arglistiger Obliegenheitsverletzung leistungsfrei. Denn das arglistige Aufrechterhalten eines Irrtums des VR muss dem Maklerkunden/VN zugerechnet werden. Das entschied das OLG Frankfurt a. M. – mit haftungsrechtlichen Folgen für den Makler. |
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AUSGABE: VK 4/2024, S. 64 · ID: 49961926