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GebäudefeuerversicherungLeistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung durch falsche Angaben des VN zur Brandursache

Abo-Inhalt05.11.20243314 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Der VR ist wegen arglistiger Täuschung durch den VN leistungsfrei, wenn die Angaben des VN zum Betrieb eines Industriestaubsaugers als Brandursache durch einen Sachverständigen widerlegt sind. So entschied es das OLG Naumburg. |

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AUSGABE: VK 11/2024, S. 184 · ID: 50210492

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